Wir freuen uns euch mitzuteilen, dass wir ab sofort wieder Tiere vermitteln dürfen.
Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) hat kürzlich folgende Information herausgegeben:
„Die Vermittlung und Abholung eines Tieres zu Adoptionszwecken aus dem Tierheim gemäß Paragraph 4 Absatz 3 Ziffer 8 BaylfSMV als „Handlung zur Versorgung von Tieren“ stellt einen triftigen Grund zum Verlassen der Wohnung dar. Die Vermittlungen sind notwendig für eine entsprechend angemessene Versorgung aller Tiere. Ohne die Vermittlung und Abgabe an neue Besitzer besteht die Gefahr, dass in absehbarer Zeit viele untergebrachte Tiere nicht mehr ausreichend versorgt werden können.
Das Verlassen der eigenen Wohnung zum Zwecke der Abholung eines Tieres zu Adoptionszwecken ist daher erlaubt.“
Das LGL hat keine konkreten Umsetzungshinweise mitgeteilt, allerdings gelten selbstverständlich die aktuellen Sicherheitsvorkehrungen (Abstandsregeln, Mundschutz, Waschen und Desinfizieren der Hände etc.), um sich selbst sowie die Pflegestellen und Mitarbeiter der Tierhilfe Weidenberg nicht zu gefährden.
Der genaue Ablauf wird in den jeweiligen Vermittlungsgesprächen entsprechend erläutert.